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Verzicht auf Vergleichsangebote: Wann ist dies zulässig?

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, unter welchen Bedingungen auf das Einholen von Vergleichsangeboten bei kostenauslösenden Maßnahmen verzichtet werden kann (Urteil v. 01.08.2024, Az. 2 - 13 S 23/24). Ein Beschluss hierzu muss bestimmten Vorgaben entsprechen, um als ordnungsgemäße Verwaltung zu gelten.

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Abwasserleitungen: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Die Zuordnung von Bauteilen einer Wohnanlage zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum hat erhebliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeit und Kostenverteilung. Während Wohnungseigentümer für Sondereigentum selbst verantwortlich sind, liegt die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Amtsgericht Bautzen musste entscheiden, ob Abwasserleitungen rechtlich als Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum einzustufen sind (Urteil...
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Gestattung von baulichen Veränderungen und Beschlusskompetenz nach § 20 WEG – Wohnungseigentumsgesetz sieht keine Beschlusskompetenz für die Festlegung von Zahlungen zwischen den Eigentümern vor

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen beschließen können, selbst wenn die Nutzung der betroffenen Flächen dauerhaft nur einzelnen Eigentümern zustehen soll. Dabei ergibt sich die Beschlusskompetenz aus § 20 Abs. 1 WEG. Dies umfasst auch Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, wie beispielsweise die Errichtung von Gartenhütten.

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Energiekrise: Energieexperte erläutert die IST-Situation und die aktuellen Handlungsoptionen

In informativen Videos erläutert der Energieexperte Schleger im Gespräch mit Julia Meuter, WEG-Bereichsleiterin, die aktuelle Situation, von „Wie funktioniert der Energiemarkt“ über „Preisbildung“ und den aktuellen Handlungsoptionen. Wir informieren Sie sich aus erster Hand!

Zu den Videos:

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Die Grundsteuerreform 2022

Das Wichtigste auf einen Blick In der Zeit vom 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 müssen alle Eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Es handelt sich hierbei um eine separate Steuererklärung. Die Einreichung ist online über www.elster.de möglich. Zur Abgabe der Erklärung ist jeder Sondereigentümer selbst verpflichtet, der Verwalter kann dies nicht übernehmen. Wichtiger Hinweis: Bitte warten Sie nicht auf ein Schreiben, welches Sie zur Einreichung der...
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