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Gestattung von baulichen Veränderungen und Beschlusskompetenz nach § 20 WEG – Wohnungseigentumsgesetz sieht keine Beschlusskompetenz für die Festlegung von Zahlungen zwischen den Eigentümern vor

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen beschließen können, selbst wenn die Nutzung der betroffenen Flächen dauerhaft nur einzelnen Eigentümern zustehen soll. Dabei ergibt sich die Beschlusskompetenz aus § 20 Abs. 1 WEG. Dies umfasst auch Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, wie beispielsweise die Errichtung von Gartenhütten.

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Energiekrise: Energieexperte erläutert die IST-Situation und die aktuellen Handlungsoptionen

In informativen Videos erläutert der Energieexperte Schleger im Gespräch mit Julia Meuter, WEG-Bereichsleiterin, die aktuelle Situation, von „Wie funktioniert der Energiemarkt“ über „Preisbildung“ und den aktuellen Handlungsoptionen. Wir informieren Sie sich aus erster Hand!

Zu den Videos:

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Die Grundsteuerreform 2022

Das Wichtigste auf einen Blick In der Zeit vom 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 müssen alle Eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Es handelt sich hierbei um eine separate Steuererklärung. Die Einreichung ist online über www.elster.de möglich. Zur Abgabe der Erklärung ist jeder Sondereigentümer selbst verpflichtet, der Verwalter kann dies nicht übernehmen. Wichtiger Hinweis: Bitte warten Sie nicht auf ein Schreiben, welches Sie zur Einreichung der...
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Versicherer müssen Wasserschäden durch undichte Silikonfugen nicht mehr übernehmen

Mit einem BGH-Urteil hat sich die Regulierungspraxis für Leitungswasserschäden wesentlich verändert: Laut der neuen Rechtsprechung sind Wasserschäden durch undichte Silikonfugen nicht Teil der wasserführenden Anlage und damit nicht mehr versichert. Undichte Silikonfugen sind der Grund für 25 % aller Leitungswasserschäden. Was Verwalter jetzt wissen müssen und wie sie am besten ihre Wohnungseigentümergemeinschaften informieren. 

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Betriebskostenabrechnung: Mieter hat Anspruch auf Einsicht in Original-Belege

Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen. Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage von Kopien ausreichend. 

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