Für Sie haben wir alles im FOCUS!

Verwaltung

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Partner in der WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder im Bereich der Sondereigentumsverwaltung?

Dann machen Sie doch einfach einen unverbindlichen Termin mit uns.

Vertrieb

Ihre Immobilie soll verkauft oder vermietet werden? Oder sind Sie auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung! 

Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler und freuen uns, von Ihnen zu hören.

Projektentwicklung

Bei der Entwicklung und Durchführung innovativer Nutzungs- und Sanierungsprojekte legen wir Wert auf eine hohe Umsetzungsqualität.

Für mehr Informationen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Wir l(i)eben Immobilien

Wir l(i)eben Immobilien

Seit 1992 verwalten und vermitteln wir leidenschaftlich Immobilien im Großraum Köln / Bonn und Düsseldorf. Unser Anspruch ist, transparent und partnerschaftlich mit unseren Kunden zusammenzuarbeiten.

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Unsere größte Stärke sind Menschen!

Unsere größte Stärke sind Menschen!

Gemeinschaft, ein freundschaftliches Miteinander und Wertschätzung füreinander prägen unseren Arbeitsalltag. Wir sind ein begeisterungsfähiges, leidenschaftliches und starkes Team. Leistung bringen wir aus Überzeugung und aus Spaß am Erfolg. Flache Hierarchien und eine durchlässige Struktur, die offen für Anregungen und Input von jedem Mitarbeiter ist, bestimmen unsere Unternehmenskultur. 
Und weil wir große Pläne haben und immer auf der Suche nach sympathischen neuen Teammitgliedern sind, freuen wir uns Sie kennenzulernen!

Unsere größte Stärke sind Menschen!
Wir sind Mitglied im VDIV NRW - Im Netzwerk zum Erfolg

Wir sind Mitglied im VDIV NRW - Im Netzwerk zum Erfolg

Wir profitieren vom praktischen Erfahrungsaustausch unter Verwalterkolleginnen und -kollegen. Dazu dienen Fachveranstaltungen ebenso wie die regionalen Verwalterstammtische.

Diese Netzwerke sind Impuls- und Ideengeber, sie motivieren dazu, neue effiziente Lösungen für die eigene Arbeit umzusetzen. 

WEG-Reform 2020: Das ändert sich für Sie als Eigentümer!

WEG-Reform 2020: Das ändert sich für Sie als Eigentümer!

Der Gesetzgeber hat nach vielen Anläufen das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) verabschiedet. Es wurde am 16. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I, 2187) und tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend übersichtlich und im direkten Vergleich zu den bisherigen Regelungen vor.

WEG-Reform 2020: Das ändert sich für Sie als Eigentümer!
FOCUS Aktuell

FOCUS Aktuell

Kennen Sie schon unseren Newsletter FOCUS aktuell? Die wichtigsten Änderungen in der Wohnungswirtschaft, aktuelle Rechtsprechungen und praktische Hinweise zum Thema Immobilien stellen wir Ihnen regelmäßig zusammen.

Gestattung von baulichen Veränderungen und Beschlusskompetenz nach § 20 WEG – Wohnungseigentumsgesetz sieht keine Beschlusskompetenz für die Festlegung von Zahlungen zwischen den Eigentümern vor

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen beschließen können, selbst wenn die Nutzung der betroffenen Flächen dauerhaft nur einzelnen Eigentümern zustehen soll. Dabei ergibt sich die Beschlusskompetenz aus § 20 Abs. 1 WEG. Dies umfasst auch Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, wie beispielsweise die Errichtung von Gartenhütten.

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Energiekrise: Energieexperte erläutert die IST-Situation und die aktuellen Handlungsoptionen

In informativen Videos erläutert der Energieexperte Schleger im Gespräch mit Julia Meuter, WEG-Bereichsleiterin, die aktuelle Situation, von „Wie funktioniert der Energiemarkt“ über „Preisbildung“ und den aktuellen Handlungsoptionen. Wir informieren Sie sich aus erster Hand!

Zu den Videos:

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Die Grundsteuerreform 2022

Das Wichtigste auf einen Blick In der Zeit vom 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 müssen alle Eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Es handelt sich hierbei um eine separate Steuererklärung. Die Einreichung ist online über www.elster.de möglich. Zur Abgabe der Erklärung ist jeder Sondereigentümer selbst verpflichtet, der Verwalter kann dies nicht übernehmen. Wichtiger Hinweis: Bitte warten Sie nicht auf ein Schreiben, welches Sie zur Einreichung der...
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50321 Brühl

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